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Fondsspektrum

Vertriebszulassung
Die hier aufgeführten Vertriebszulassungen beziehen sich auf DE = Deutschland, AT = Österreich, LU = Luxemburg und CH = Schweiz. Einige der Fonds haben auch für andere als die hier aufgeführten Länder eine Vertriebszulassung. Detailinformationen erfragen Sie bitte direkt bei der fondsauflegenden Gesellschaft.
VP (Vertriebsprovision)
Bitte beachten Sie, dass die hier ausgewiesene Vertriebsprovision und die durch die KAG veröffentlichte Vertriebsprovision in Einzelfällen voneinander abweichen kann.
Stückeeinlieferung
Bei "Nein" kann für diesen Fonds bei der Bank kein Depot bzw. keine Depotposition eröffnet werden. Es sind keine Stückeeinlieferungen, Käufe / Einzahlungen und Sparpläne für diesen Fonds möglich. Des weiteren können keinerlei Täusche und Überträge in diesen Fonds vorgenommen werden. Verkäufe und Täusche aus diesem Fonds in einen anderen Fonds sind jedoch noch möglich.
Sparplan
Sparplanfähige Fonds können bequem per einmaliger Lastschrifteinzugsermächtigung in monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Intervallen bespart werden.
VL
Wir bieten im Fondsspektrum die vom BVI auf der Homepage veröffentlichten VL-fähigen Fonds an. Bitte beachten Sie, dass die VL-Fähigkeit eines Fonds nicht automatisch gleichzusetzen ist mit der Zulagenberechtigung. Informationen über die Zulagenberechtigung finden Sie auf dem jeweiligen FactSheet des Fonds in den Partner-Seiten.
Forward Pricing
Erfolgt die Order-Erfassung vor Cut-Off-Zeit des Fonds gilt bei t+0 der Abrechnungspreis des aktuellen Börsentages, bei t+1 der Abrechnungspreis des darauf folgenden Börsentages, bei t+2 der Abrechnungspreis des übernächsten Börsentages usw. Bitte beachten Sie hierbei die detaillierten Regelungen unter dem Punkt "Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis".
Cut-Off
Bank-spezifische Cut-Off-Zeit des Fonds. Bitte beachten Sie hierbei die detaillierten Regelungen unter dem Punkt "Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis".
Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis
  1. Eingehende Kauf-, Verkaufs- und Umschichtungsaufträge werden von der Bank unverzüglich, spätestens an dem auf den Eingang bei der Bank folgenden Bankarbeitstag bearbeitet. Unter Bearbeitung ist die Erfassung der Kauf-, Verkaufs- und Umschichtungsaufträge in den Systemen der Bank zu verstehen (Order-Erfassung).

  2. Erfolgt die Order-Erfassung durch die Bank vor der Bank-Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds, die bei der Bank erfragt werden kann, wird die Order von der Bank taggleich ggf. unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs an die jeweilige Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft weitergeleitet. Erfolgt die Order-Erfassung durch die Bank nach der Bank-Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds, die bei der Bank erfragt werden kann, wird die Order von der Bank am nächsten Bankarbeitstag ggf. unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs an die jeweilige Kapitalanlage-/ Investmentgesellschaft weitergeleitet. Art und Zeitpunkt der Ausführung sowie Abrechnung gegenüber dem Depotinhaber richten sich nach den aktuell gültigen Verkaufsprospekten bzw. den gesetzlich erforderlichen Anlegerinformationen, den Bedingungen der Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft, der Depotbank, des Clearers und/oder eines Zwischenkommissionärs. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis (Anteilwert zzgl. Vertriebsprovision bzw. Anteilwert abzgl. eventueller Rücknahmeprovision nachfolgend "Anteilpreis" genannt) für die jeweiligen Investmentanteile ist der Tag, zu welchem die jeweilige Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft bzw. deren Depotbank und/oder der Zwischenkommissionär den Auftrag gegenüber der Bank abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Der Ausführungszeitpunkt sowie der dem Ausführungsgeschäft zugrunde liegende Anteilpreis liegen somit nicht im Einflussbereich der Bank. Wird der Auftrag nicht ausgeführt, so wird die Bank den Depotinhaber hiervon unverzüglich informieren. Die Order wird von der Bank gegenüber dem Depotinhaber zum Anteilpreis (Anteilwert zzgl. Vertriebsprovision bzw. Anteilwert abzgl. eventueller Rücknahmeprovision) abgerechnet.

    Als Ausnahmen von der oben dargestellten Abrechnungsmodalität gelten:

    • Fonds mit Forward-Pricing,
    • Fonds, die aus abwicklungstechnischen Gründen von der Bank mit Forward-Pricing abgerechnet werden.

    In diesen Ausnahmefällen wird die Order des Depotinhabers nicht wie unter den in Ziffer 2 beschriebenen Abrechnungsmodalitäten ausgeführt, sondern mit dem Anteilpreis des nächsten Bankarbeitstages oder einer der nächstfolgenden Bankarbeitstage abgerechnet.

  3. Bei Investmentfonds, bei denen der Anteilpreis nicht börsentäglich ermittelt wird, wird der Tag der nächsten Preisfeststellung bei der jeweiligen Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft zugrunde gelegt.

  4. Bei Fondsumschichtungen werden die Anteilscheine der an der Transaktion beteiligten Fonds zum nächstmöglichen gemeinsamen Abrechnungstag unter Berücksichtigung der oben genannten Regelungen abgerechnet. Liegt zum Ausführungszeitpunkt bei einem der beiden Fonds kein aktueller Anteilpreis vor, werden beide Fonds zum Anteilpreis des Tages abgerechnet, an dem für beide Fonds ein Anteilpreis ermittelt wird. Die Abrechnung erfolgt beim Verkauf zum Anteilwert abzgl. eventueller Rücknahmeprovision und beim Kauf zum Anteilwert zzgl. Vertriebsprovision.

  5. Spar- oder Entnahmepläne sowie regelmäßige Fondsumschichtungen werden zu dem vom Depotinhaber bekannten Abrechnungstag abgerechnet. Ist der benannte Kalendermonatstag kein Bankarbeitstag wird der Auftrag des Depotinhabers mit dem Anteilpreis des nächsten Bankarbeitstages1 oder einer der nächstfolgenden Bankarbeitstageabgerechnet.

  6. Die Bank haftet nicht gegenüber dem Depotinhaber, soweit die Order des Depotinhabers aufgrund höherer Gewalt nicht weitergeleitet und/oder ausgeführt werden kann.

  1. Alle Börsentage, mit Ausnahme der bundeseinheitlichen Feiertage, der Bankfeiertage und lokaler Feiertage, die bei der Bank erfragt werden können.
  2. Das Forward-Pricing kann von der Bank abweichend vom jeweiligen Verkaufsprospekt bzw. von den Vertragsbedingungen des Fonds geregelt werden, wenn aus abwicklungstechnischen Gründen die Order von der Bank bereits am Vortag weitergeleitet werden muss.

Hinweis:
Alle Angaben in den Datenlisten wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Die Bank kann jedoch keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Rechtsverbindlich für die Fondsdaten sind allein die Angaben in den Prospekten der jeweiligen Fonds.

  1. 1Das Klicken auf den Fondsnamen führt zu einer Detailseite, in der erweiterte Informationen zum jeweiligen Fonds angeboten werden.
  2. 2Die maximale Vertriebsprovision im Investmentdepot entspricht höchstens dem Prozentsatz des im aktuellen Verkaufsprospekt angegebenen maximalen Ausgabeaufschlags. Die tatsächlich abgerechnete Vertriebsprovision kann abweichen.
  3. 3Wertentwicklung hat nur informativen Charakter und daher keine werbliche Aussage
    Wertentwicklung (WE) jeweils in Euro
  4. Risikoklasse (RK) 1 = sicherheitsorientiert | 2 = konservativ | 3 = gewinnorientiert | 4 = risikobewusst
  5. Summary Risk Indicator (SRI)
  6. Falls für einen Fondspreis mehr als zwei Nachkommastellen existieren, werden diese in der Anzeige auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  7. Voraussichtliche Transaktionsdurchführung dieses Fonds bei der Bank